Bava Kamma 10

Kapitel 10

א הַגּוֹזֵל וּמַאֲכִיל אֶת בָּנָיו, וְהִנִּיחַ לִפְנֵיהֶם, פְּטוּרִין מִלְּשַׁלֵּם. וְאִם הָיָה דָבָר שֶׁיֶּשׁ בּוֹ אַחֲרָיוּת, חַיָּבִין לְשַׁלֵּם. אֵין פּוֹרְטִין לֹא מִתֵּבַת הַמּוֹכְסִין, וְלֹא מִכִּיס שֶׁל גַּבָּאִין, וְאֵין נוֹטְלִין מֵהֶם צְדָקָה. אֲבָל נוֹטֵל הוּא מִתּוֹךְ בֵּיתוֹ אוֹ מִן הַשּׁוּק:
1 Wenn jemand etwas raubt und es seinen Kindern zu essen gibt, oder es ihnen hinterlässt, so sind sie vom Ersatze befreit. War es aber eine Sache, woran eine Verpflichtung haften kann, so sind sie schuldig zu ersetzen. Man darf sich nicht Geld wechseln lassen aus den Kassen der Zöllner, auch nicht aus dem Beutel der Steuereinnehmer; man darf auch daraus kein Almosen annehmen. Man darf aber von ihm aus seinem Hause oder vom Markte annehmen.
ב נָטְלוּ מוֹכְסִין אֶת חֲמוֹרוֹ וְנָתְנוּ לוֹ חֲמוֹר אַחֵר, גָּזְלוּ לִסְטִים אֶת כְּסוּתוֹ וְנָתְנוּ לוֹ כְסוּת אַחֶרֶת, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ, מִפְּנֵי שֶׁהַבְּעָלִים מִתְיָאֲשִׁין מֵהֶן. הַמַּצִּיל מִן הַנָּהָר אוֹ מִן הַגַּיִס אוֹ מִן הַלִּסְטִים, אִם נִתְיָאֲשׁוּ הַבְּעָלִים, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ. וְכֵן נָחִיל שֶׁל דְּבוֹרִים, אִם נִתְיָאֲשׁוּ הַבְּעָלִים, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ. אָמַר רַבִּי יוֹחָנָן בֶּן בְּרוֹקָה, נֶאֱמֶנֶת אִשָּׁה אוֹ קָטָן לוֹמַר, מִכָּאן יָצָא נָחִיל זֶה. וּמְהַלֵּךְ בְּתוֹךְ שְׂדֵה חֲבֵרוֹ לְהַצִּיל אֶת נְחִילוֹ. וְאִם הִזִּיק, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁהִזִּיק. אֲבָל לֹא יָקֹץ אֶת סוֹכוֹ עַל מְנָת לִתֵּן אֶת הַדָּמִים. רַבִּי יִשְׁמָעֵאל בְּנוֹ שֶׁל רַבִּי יוֹחָנָן בֶּן בְּרוֹקָה אוֹמֵר, אַף קוֹצֵץ וְנוֹתֵן אֶת הַדָּמִים:
2 Haben ihm Zöllner seinen Esel weggenommen und dafür einen andern Esel gegeben, oder haben ihm Räuber sein Gewand geraubt und dafür ein anderes Gewand gegeben; so gehören diese ihm, weil die Eigentümer dieselben aufgegeben haben. Wenn jemand aus dem Strome, von einer Feindesschaar oder von Räubern etwas rettet, so gehört es ihm, falls der Eigentümer dasselbe bereits aufgegeben hatte. Dasselbe gilt von einem Bienenschwarm: wenn der Eigentümer denselben aufgegeben, so gehört er ihm. Es sagt R. Jochanan ben Beroka: Eine Frau oder ein Kind ist beglaubt, wenn sie aussagen: „Dieser Bienenschwarm ist von hier ausgegangen“. Es darf auch Einer in das Feld eines Andern gehen, um seinen Bienenschwarm zu retten, und wenn er dabei beschädigt, bezahlt er was er beschädigt hat; er darf aber nicht dessen Baumzweig abhauen, selbst mit der Absicht, dessen Wert zu bezahlen. R. Ismael, Sohn des R. Jochanan ben Beroka sagt: Er darf denselben abhauen, und er bezahlt dessen Wert.
ג הַמַּכִּיר כֵּלָיו וּסְפָרָיו בְּיַד אַחֵר, וְיָצָא לוֹ שֵׁם גְּנֵבָה בָּעִיר, יִשָּׁבַע לוֹ לוֹקֵחַ כַּמָּה נָתַן, וְיִטֹּל. וְאִם לָאו, לֹא כֹּל הֵימֶנּוּ, שֶׁאֲנִי אוֹמֵר מְכָרָן לְאַחֵר וּלְקָחָן זֶה הֵימֶנּוּ:
3 Erkennt jemand seine Geräte oder seine Bücher in der Hand eines Andern, und es hat sich in der Stadt ein Gerücht von einem bei ihm verübten Diebstahl verbreitet; so soll der Käufer ihm schwören, wie viel er dafür bezahlt hat, und diesen Betrag empfangen. Ist dies nicht der Fall, so ist er nicht dazu berechtigt, denn ich sage, er hat sie einem Andern verkauft und dieser hat sie von Jenem gekauft.
ד זֶה בָּא בְחָבִיתוֹ שֶׁל יַיִן וְזֶה בָּא בְכַדּוֹ שֶׁל דְּבַשׁ. נִסְדְּקָה חָבִית שֶׁל דְּבַשׁ, וְשָׁפַךְ זֶה אֶת יֵינוֹ וְהִצִּיל אֶת הַדְּבַשׁ לְתוֹכוֹ, אֵין לוֹ אֶלָּא שְׂכָרוֹ. וְאִם אָמַר, אַצִּיל אֶת שֶׁלְּךָ וְאַתָּה נוֹתֵן לִי דְּמֵי שֶׁלִּי, חַיָּב לִתֵּן לוֹ. שָׁטַף נָהָר חֲמוֹרוֹ וַחֲמוֹר חֲבֵרוֹ, שֶׁלּוֹ יָפֶה מָנֶה וְשֶׁל חֲבֵרוֹ מָאתַיִם, הִנִּיחַ זֶה אֶת שֶׁלּוֹ וְהִצִּיל אֶת שֶׁל חֲבֵרוֹ, אֵין לוֹ אֶלָּא שְׂכָרוֹ. וְאִם אָמַר לוֹ, אֲנִי אַצִּיל אֶת שֶׁלְּךָ וְאַתָּה נוֹתֵן לִי אֶת שֶׁלִּי, חַיָּב לִתֵּן לוֹ:
4 Kommt der Eine mit seinem Fasse Wein und der Andere kommt mit seinem Fasse Honig, es zerspringt das Honigfass und es giesst der Eine seinen Wein aus und rettet den Honig in sein Fass; so hat er nur seinen Lohn zu fordern. Wenn er aber gesagt hat: „Ich will das deinige retten, und du sollst mir den Wert des Meinigen erstatten“; so muss er ihm denselben erstatten. Schwemmt ein Strom seinen Esel und den Esel seines Nächsten fort, der seinige ist eine Mine und der seines Nächsten zweihundert Sus wert; er lässt nun den seinigen und rettet den seines Nächsten; so hat er nur seinen Lohn zu fordern. Wenn er aber zu ihm gesagt hat: „Ich will den deinigen retten, und du sollst mir den meinigen erstatten“; so muss er ihm denselben erstatten.
ה הַגּוֹזֵל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ וּנְטָלוּהוּ מְסִיקִין, אִם מַכַּת מְדִינָה הִיא, אוֹמֵר לוֹ הֲרֵי שֶׁלְּךָ לְפָנֶיךָ, וְאִם מֵחֲמַת הַגַּזְלָן, חַיָּב לְהַעֲמִיד לוֹ שָׂדֶה אַחֶרֶת. שְׁטָפָהּ נָהָר, אוֹמֵר לוֹ, הֲרֵי שֶׁלְּךָ לְפָנֶיךָ:
5 Hat jemand seinem Nächsten ein Feld geraubt und Dränger haben dasselbe ihm weggenommen, so kann er, wenn es eine Landplage ist, zum Eigentümer sagen: „Hier ist das deinige vor dir!“ Geschah es aber durch die Schuld des Räubers, so muss er ihm ein anderes Feld verschaffen. Hat es ein Strom überschwemmt, so kann er zu ihm sagen: „Hier ist das deinige vor dir!“
ו הַגּוֹזֵל אֶת חֲבֵרוֹ, אוֹ שֶׁלָּוָה הֵימֶנּוּ, אוֹ שֶׁהִפְקִיד לוֹ. בַּיִּשּׁוּב, לֹא יַחֲזִיר לוֹ בַמִּדְבָּר. עַל מְנָת לָצֵאת בַּמִּדְבָּר, יַחֲזִיר לוֹ בַמִּדְבָּר:
6 Wer in bewohntem Lande seinen Nächsten beraubt, von ihm Geld entlehnt oder etwas zur Verwahrung empfängt, darf es ihm nicht in der Wüste zurückgeben. Hat er es aber mit der Bedingung, dass er nach der Wüste reisen würde, übernommen, so kann er es ihm in der Wüste zurückgeben.
ז הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, גְּזַלְתִּיךָ, הִלְוִיתַנִי, הִפְקַדְתָּ אֶצְלִי, וְאֵינִי יוֹדֵעַ אִם הֶחֱזַרְתִּי לְךָ אִם לֹא הֶחֱזַרְתִּי לְךָ, חַיָּב לְשַׁלֵּם. אֲבָל אִם אָמַר לוֹ, אֵינִי יוֹדֵעַ אִם גְּזַלְתִּיךָ, אִם הִלְוִיתַנִי, אִם הִפְקַדְתָּ אֶצְלִי, פָּטוּר מִלְּשַׁלֵּם:
7 Wer zu seinem Nächsten sagt: „Ich habe dich beraubt, du hast mir Geld geliehen, du hast mir etwas zum Verwahren gegeben, allein ich weiss nicht, ob ich dir dasselbe zurückgegeben habe oder nicht“, der ist schuldig zu zahlen. Sagt er aber: „Ich weiss nicht, ob ich dich beraubt habe, ob du mir geliehen hast, ob du mir zur Verwahrung gegeben hast“; so ist er vom Zahlen frei.
ח הַגּוֹנֵב טָלֶה מִן הָעֵדֶר וְהֶחֱזִירוֹ, וּמֵת אוֹ נִגְנַב, חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתוֹ. לֹא יָדְעוּ בְעָלִים לֹא בִגְנֵבָתוֹ וְלֹא בַחֲזִירָתוֹ, וּמָנוּ אֶת הַצֹּאן וּשְׁלֵמָה הִיא, פָּטוּר:
8 Wenn jemand ein Lamm aus der Herde gestohlen und dasselbe wieder an seine Stelle gebracht hat, dies aber dann gestorben oder gestohlen worden ist; so ist er noch dafür zu haften verpflichtet.. Hat der Eigentümer weder vom Diebstahl noch von der Rückgabe etwas gewusst und hernach das Kleinvieh gezählt und vollständig gefunden; so ist der Dieb frei.
ט אֵין לוֹקְחִים מִן הָרוֹעִים צֶמֶר וְחָלָב וּגְדָיִים, וְלֹא מִשּׁוֹמְרֵי פֵרוֹת עֵצִים וּפֵרוֹת. אֲבָל לוֹקְחִין מִן הַנָּשִׁים כְּלֵי צֶמֶר בִּיהוּדָה, וּכְלֵי פִשְׁתָּן בַּגָּלִיל, וַעֲגָלִים בַּשָּׁרוֹן. וְכֻלָּן שֶׁאָמְרוּ לְהַטְמִין, אָסוּר. וְלוֹקְחִין בֵּיצִים וְתַרְנְגוֹלִים מִכָּל מָקוֹם:
9 Man darf von den Hirten keine Wolle, keine Milch und keine Böckchen kaufen; auch von Fruchthütern kein Holz und keine Früchte. Man darf aber von den Weibern wollene Gewänder in Judaea, leinene Gewänder in Galilaea und Kälber in Saron kaufen. Bei Allen aber, die sagen, dass man es geheim halten solle, ist es verboten. Man darf auch Eier und Hühner überall kaufen.
י מוֹכִין שֶׁהַכּוֹבֵס מוֹצִיא, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ. וְשֶׁהַסּוֹרֵק מוֹצִיא, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁל בַּעַל הַבָּיִת. הַכּוֹבֵס נוֹטֵל שְׁלשָׁה חוּטִין וְהֵן שֶׁלּוֹ. יָתֵר מִכֵּן, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁל בַּעַל הַבָּיִת. אִם הָיָה הַשָּׁחוֹר עַל גַּבֵּי הַלָּבָן, נוֹטֵל אֶת הַכֹּל וְהֵן שֶׁלּוֹ. הַחַיָּט שֶׁשִּׁיֵּר מִן הַחוּט כְּדֵי לִתְפֹּר בּוֹ, וּמַטְלִית שֶׁהִיא שָׁלשׁ עַל שָׁלשׁ, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁל בַּעַל הַבָּיִת. מַה שֶּׁהֶחָרָשׁ מוֹצִיא בַמַּעֲצָד, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ, וּבַכַּשִּׁיל, שֶׁל בַּעַל הַבָּיִת. וְאִם הָיָה עוֹשֶׂה אֵצֶל בַּעַל הַבַּיִת, אַף הַנְּסֹרֶת שֶׁל בַּעַל הַבָּיִת:
10 Die Wollflocken, die der Walker herausschafft, gehören ihm; was aber der Wollkämmer herausbringt, gehört dem Eigentümer. Der Walker darf drei Fäden abnehmen, und sie gehören ihm; was darüber ist, gehört dem Eigentümer. Ist es Schwarzes auf Weissem, so kann er Alles abnehmen, und es gehört ihm. Hat ein Schneider vom Faden so viel übrig, dass man damit nähen kann, und Flecke die drei Finger lang und drei Finger breit sind; so gehören diese dem Eigentümer. Was der Zimmermann mit der Hobel fortbringt, gehört ihm, das mit dem Beile Abgeschlagene gehört dem Eigentümer. Wenn er aber beim Hausherrn arbeitet, so gehören selbst die Sägespäne dem Hausherrn.